Bei einer entzündeten Zahnwurzel, nach Absterben des Zahnnervs kommt es nicht selten zu einer Entzündung im Wurzelspitzenbereich. Oftmals kann auch trotz mehrmaliger Sitzungen bei den herkömmlichen Versuchen, die Wurzelkanäle zu desinfizieren, keine Besserung erreicht werden. Der Zahn bleibt aufbiss- und klopfempfindlich. Eine Wurzelspitzenresektion oder gar Zahnentfernung ist die Folge. Durch die keimabtötende Wirkung des Laserlichts ist es mit einem speziellen Handstück möglich, in die bereits aufbereiteten Wurzelkanäle zu gelangen und dort die hartnäckigen Mikroorganismen zu entfernen. Nach 1 bis 2 Sitzungen tritt häufig Beschwerdefreiheit ein. Der Zahn kann dann mit einer Wurzelfüllung versehen werden. Ein chirurgischer Eingriff wird häufig dadurch vermieden.
Obwohl es sich um eine besonders schonende und feine Behandlungsart handelt, sind Laserbehandlungen, wie viele andere wirkungsvolle Methoden, leider nicht Leistung der Krankenkassen.
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